Bundesregierung fördert Unternehmen Energiekosten einzusparen

Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) bietet die Gelegenheit für stromintensive und produzierende Unternehmen, die zuzüglich zum Strompreis eine EEG-Umlage zahlen von ca. 4 Cent, können derzeit durch ein entsprechendes Antragsverfahren weitestgehend http://www.ib-gerlach.combefreit werden.
Dies betrifft nach der Neuregelung im EEG 2012 nun auch Firmen mit einem Energieverbrauch von 1-10 Gigawattstunden (GWh). Somit können Unternehmen oder selbstständige Unternehmensteile mit dieser Ausgleichsregelung effektiv Energiekosten sparen und Kosten senken.
Dies kommt mittelständischen Unternehmen zu Gute, da der Anwendungsbereich der besonderen Ausgleichsregelung erheblich ausgeweitet wurde. Dadurch soll einerseits der schonende Umgang mit Ressourcen unterstützt und zugleich die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher stromintensiven Unternehmen des produzierenden Gewerbes gefördert werden.

Wie können Unternehmen Ihre Energiekosten senken?
Der Antrag auf die Begrenzung der EEG-Umlage muss mit sämtlichen vorgeschriebenen Unterlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausführungskontrolle (BAFA) bis zum 30. Juni für das folgende Kalenderjahr eingereicht werden.
Neu ist hierbei die erforderliche Zertifizierung nach nach ISO 50001 bzw. möglicherweise auch ISO 14001/EMAS. Diese Richtlinien regeln die Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems, das die Maßnahmen des Unternehmens zur Senkung des

Energieverbrauchs darstellt. Verbrauch, Energiepolitik und Maßnahmen werden dokumentiert und in einem Audit zertifiziert. Durch das Zertifikat nach ISO 50001 bzw. ISO 14001/EMAS können Unternehmen einerseits direkte Reduzierungen der Verbräuche und verbundenen Kosten erzielen, als auch durch die Ausgleichsregelung der Bundesregierung zusätzlich Energiekosten erstattet bekommen.

Vorteile durch die Einführung eines Energiemanagementsystems:
– Steigerung der Wirtschaftlichkeit
– Verbesserung der Energiebilanz
– positives Image für das Unternehmen
– Schaffung von Wettbewerbsvorteilen
– Profitieren von den Förderungsmöglichkeiten, Steuereinsparungen sowie der Ausgleichsregelung
– Minderung der Energiekosten

Die Bestandteile eines erfolgreichen Energiemanagementsystems:
1. Definition der Energiepolitik im Unternehmen
2. Formulierung der Energieziele im Unternehmen
3. Einführung eines Energie-Controllings
4. Durchführungen von Maßnahmen zur Energieeffizienz

Fazit: Durch die neue Ausgleichsregelung können Energiekosten eingespart werden. Eine Zertifizierung eines Energiemanagementsystems macht folglich in zweierlei Hinsicht Sinn: Weniger Verbrauch und geringere Einkaufskosten. Damit erreichen Unternehmen eine Stärkung der Wirtschaftlichkeit und kann ebenfalls das positive Image des Unternehmens als energie- und umweltbewusst bereichern.

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